Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsinhalt 1.1. Das Vertragsverhältnis gilt als zustandegekommen mit Eingang des Auftrages des Kun- den bei Bakery & More und schriftlicher Anerkenntnis durch Bakery & More oder unmittelbar faktisch durch Ausführung der Lieferung. 1.2. Das Vertragsverhältnis wird durch den Kundenauftrag abschließend abgegrenzt; Än- derungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei schriftlichem Anerkenntnis oder bei schriftlicher Bestätigung durch Bakery & More wirksam; Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. 1.3. Für die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem zustandegekommenen Vertrag durch den Kunden bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Bakery & More. 2. Preise und Fälligkeit Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; sie gelten frei Haus, einschließ- lich Verpackung. Sie ergeben sich grundsätzlich aus der zum Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste Bakery & More. Rechnungen sind binnen 10 Tagen fällig und spesenfrei zu zahlen. Bei gewährtem Bankeinzug (Lastschrift) ist der Betrag zum von Bakery & More mitgeteilten Termin ohne Abzug fällig. (Fälligkeitstermin). Die Vorabinformation zum Fäl- ligkeitstermin erfolgt spätestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit. Bakery & More ist in der Wahl der Form für die Vorabinformation frei; diese kann z.B. per E-Mail, Telefax oder auch mit anderen Schriftstücken zusammen, so z.B. als Teil der Rechnung, und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen Zahlungseingang bei Bakery & More sicherzustellen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang, nicht die Absendung an. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 3% über dem jeweils gültigen Referenzzinssatz der EZB fällig. Die Annahme von Schecks oder Wechseln er- folgt zahlungshalber unter zusätzlicher Berechnung von Einziehungs- oder Diskontspesen. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Bakery & More aufrechnen, wenn ihm ein unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenanspruch zusteht; die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sind vor dem Kunden nur dann gestattet, wenn diese aus dem konkreten Vertragsverhältnis herrühren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Bakery & More berechtigt, Warenlieferungen zu sperren. Unberührt bleiben aus Verzug herleitbare Ansprüche gesetzlicher Natur. 3. Termine und Fristen 3.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung bzw. durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Bakery & More verbindlich; nachträgliche Ver- tragsänderungen oder Vertragsergänzungen setzen bisher vereinbart Liefertermine außer Kraft, es sei denn, sie werden durch Bakery & More erneuert. 3.2. Überschreitet Bakery & More einen unverbindlichen Liefertermin bzw. eine Lie- ferfrist, so ist der Kunde nach Überschreiten des unverbindlichen Termins berechtigt, die Lieferung binnen angemessener Zeit vornehmen zu lassen. Verzugsschaden kann der Kun- de nur dann geltend machen, wenn Bakery & More vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Auch kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er nach Fristablauf die Annahme ablehnt; nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sonder- vermögen oder ein Kaufmann, hat er nur dann einen darüber hinausgehenden Schadenser- satzanspruch, wenn Bakery & More vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat; in diesen Fällen ist Anspruch auf Lieferung ausgeschlossen. 3.3. Bei Überschreitung verbindlicher Liefertermine entsteht automatischer Verzug zu Lasten Bakery & More; die Rechte des Kunden bestimmen sich analog den soeben beschriebenen Rechtsfolgen bei Überschreitung unverbindlicher Liefertermine bzw. Liefer- fristen (gem. 3.2.). 3.4. Liefertermine und Lieferfristen verlängern sich bei Leistungsstörungen, die Bakery & More nicht zu vertreten hat, um die Dauer derselben (z.B. höheren Gewalt, Streik, Aus- sperrung, unverschuldete Betriebsstörungen, Katastrophen, etc.), die durch Unterlieferanten bewirkten Leistungen hat Bakery & More nur bei eigenem Vorsatz oder eigener grober Fahrlässigkeit zu vertreten. 4. Abnahme und Gefahrenübergang 4.1. Zu Lasten des Kunden besteht eine Abnahmepflicht; nimmt er nicht ab, kann Bakery & More eine Nachfrist von 5 Arbeitstagen setzen und danach wahlweise zurücktreten oder Schadenersatz verlangen; Mehrkosten für Logistik trägt der Kunde; ver- spätete Abnahme bedingt die Zahlungspflicht eines evtl. höheren Preises. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. 4.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über im Falle der Abholung durch den Kunden oder seinen Spediteur mit Verladen in das Transportfahrzeug. Ab diesem Zeitpunkt haftet Bakery & More nicht mehr für Verzögerungs- oder Verschlechterungsgefahr. Produkte mit abgelaufenem MHD werden nicht von Bakery & More zurücStkenommen. Bei Pro- dukten, die der Händler wiederum anbietet, trägt der Händler Sorge für ordnungsgemäße Deklaration und Handhabung.
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